Beschreibung
Die Bausteine werden eingesetzt in der psychomotorischen Förderung, beim Turnen, Spielen, Bauen von Kuschelecken, Fantasielandschaften und Bewegungsbaustellen.
Der Phantasie der Kinder sind keine Grenzen gesetzt!
Alle Produkte sind in den Farben BLAU, GRÜN, ROT und ORANGE erhältlich.
Keil groß zum Turnen, Spielen Bauen
Maße: 60 x 60 x 30 x 1,5 cm
Materialien - MADE IN GERMANY
Für unsere Kunden nur das Beste: Wir verarbeiten ausschließlich geprüfte Materialen die in Deutschland hergestellt werden!
DER BEZUG - Textiles Vertrauen!
Zur Herstellung der Bezüge verwenden wir einen strapazierfähigen Stoff aus 100 % Baumwolle. Dieser ist nach Oeko-Tex® Standard 100 auf Schadstoffe geprüft und trägt das Label Textiles Vertrauen. Der Bezug ist hautfreundlich, angenehm griffig und pflegeleicht bei 40o C vollwaschbar. Zum Schutz der Kinder haben alle Bezüge einen verdeckt eingenähten Reißverschluss mit Sicherheitslasche.
DER SCHAUMSTOFFKERN - LGA schadstoffgeprüft und natürlich FCKW frei!
Neben der hohen Stabilität beim Sitzen ist der Schaumstoffkern trotzdem leicht zu Tragen. Das Raumgewicht beträgt 25 kg/m3 bei einer Stauchhärte von 40.
GRATIS für Sie:
Bei Ihrer Bestellung erhalten Sie ein Exemplar der 32-seitigen Broschüre "Die Bewegungsbaustelle - eine psychomotorische Methoden- und Ideensammlung" von Gerd Holdinghausen gratis!
Der Phantasie der Kinder sind keine Grenzen gesetzt!
Alle Produkte sind in den Farben BLAU, GRÜN, ROT und ORANGE erhältlich.
Keil groß zum Turnen, Spielen Bauen
Maße: 60 x 60 x 30 x 1,5 cm
Materialien - MADE IN GERMANY
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DER BEZUG - Textiles Vertrauen!
Zur Herstellung der Bezüge verwenden wir einen strapazierfähigen Stoff aus 100 % Baumwolle. Dieser ist nach Oeko-Tex® Standard 100 auf Schadstoffe geprüft und trägt das Label Textiles Vertrauen. Der Bezug ist hautfreundlich, angenehm griffig und pflegeleicht bei 40o C vollwaschbar. Zum Schutz der Kinder haben alle Bezüge einen verdeckt eingenähten Reißverschluss mit Sicherheitslasche.
DER SCHAUMSTOFFKERN - LGA schadstoffgeprüft und natürlich FCKW frei!
Neben der hohen Stabilität beim Sitzen ist der Schaumstoffkern trotzdem leicht zu Tragen. Das Raumgewicht beträgt 25 kg/m3 bei einer Stauchhärte von 40.
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachfolgenden Bedingungen:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Südpfalzwerkstatt gGmbH (nachfolgend: der Auftragnehmer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers stellen ein bindendes Angebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Kalenderwochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Preise
Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich rein netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Arbeitsbeschreibungen und Losgrößenangaben des Auftraggebers gelten bei Werkverträgen und Werklieferverträgen als Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers. Treffen die Angaben des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht zu und es ergibt sich dadurch bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behält sich der Auftragnehmer eine Neufestsetzung des Preises und eine Nachberechnung des Mehraufwandes vor.
3. Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Sie ist mit der Bereitstellung der Ware zum Versand gewahrt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und gleichzeitig die voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Auftragnehmer wird die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstattet.Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 8 und 9 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Autragnehmers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung), bleiben unberührt. Bei verspäteter Materialbeistellung des Auftraggebers verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Die Liefermenge kann fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um 10 % nach unten oder oben abweichen. Eine Neulieferung für die Mindermenge oder eine Preisänderung für die Mehrlieferung ist ausgeschlossen. Für die Abrechnung sind die in den Lieferscheinen und Rechnungen angegebenen Liefermengen maßgebend.
4. Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk und auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer übernommen wird. Wird die Ware zur Abholung bereitgestellt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Auftraggebers. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware nach seiner Wahl und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu versenden oder einzulagern sowie die Ware zu berechnen. Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann der Auftragnehmer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld i.H.v. 1 % des Bruttokaufpreises höchstens jedoch insgesamt 10 % des Bruttokaufpreises berechnen. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. den Arbeiten steht.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer; wenn der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber die Ware für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 7. Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt zu den berechtigten Mängeln. Als zugesicherte Eigenschaft gelten aber nur ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Spezifikationen. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster, nach denen die Bestellung erfolgt, stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Handelsübliche Toleranzen sind zulässig. Gleiches gilt für Lieferungen nach Katalog, Prospekt oder nach unseren Angaben. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Ziffer 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung zu ersetzen.
8. Haftung
a) Soweit sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bb) für Schäden, aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus dem vorherigen Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Geht Material des Auftraggebers beim Auftragnehmer unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber nach § 644 BGB das Risiko. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Material zur Verfügung, dessen Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer bei fachmännischer Bearbeitung nach § 645 BGB Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der geleisteten Arbeit.
9. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
10. Verjährung bei Werkleistungen / neuen Sachen
Abweichend von § 438 Abs, 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 428 Abs. 1 Nr. 1, Abs 3, §§ 444, 445b BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Aufttraggebers gemäß § 8 b) Satz 1 und aa) sowie nach Produkthaftungsgesetzt verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen.Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Abtretung, Aufrechnung, Teillieferungen
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zuzumuten sind.
13. Verletzung von Rechten Dritter
Erfolgen Lieferungen oder Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei, es sei denn, der Auftragnehmer ist an der Entstehung der Ansprüche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beteiligt. Für die Schadensverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten in diesem Fall § 840 BGB bzw. § 264 BGB.
14. Modelle, Werkzeuge, Muster
Werkzeuge, Formen und ähnliche Vorrichtungen bleiben alleiniges Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für deren Benutzung einen Kostenanteil vergütet. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge, Formen oder ähnliche Vorrichtungen zur Verfügung stellt, sind diese dem Auftragnehmer kostenlos zu überbringen bzw. zuzusenden. Für deren Untergang oder Verschlechterung und daraus resultierende Schäden übernimmt der Auftragnehmer eine Haftung nur, soweit es sich um Folgen durch den Auftragnehmer vermeidbarer Schäden handelt. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster werden – falls nicht anders vereinbart – berechnet.
15. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer speichert die für die vertragsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftragnehmer sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage beim Amtsgericht 76829 Landau zu erheben. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts.
17. Sonstiges
Hinweis nach § 36 VSBG - Die Südpfalzwerkstatt gGmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung November 2019
1. Allgemeines Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachfolgenden Bedingungen:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Südpfalzwerkstatt gGmbH (nachfolgend: der Auftragnehmer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers stellen ein bindendes Angebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Kalenderwochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Preise
Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich rein netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Arbeitsbeschreibungen und Losgrößenangaben des Auftraggebers gelten bei Werkverträgen und Werklieferverträgen als Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers. Treffen die Angaben des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht zu und es ergibt sich dadurch bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behält sich der Auftragnehmer eine Neufestsetzung des Preises und eine Nachberechnung des Mehraufwandes vor.
3. Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Sie ist mit der Bereitstellung der Ware zum Versand gewahrt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und gleichzeitig die voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Auftragnehmer wird die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstattet.Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 8 und 9 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Autragnehmers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung), bleiben unberührt. Bei verspäteter Materialbeistellung des Auftraggebers verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Die Liefermenge kann fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um 10 % nach unten oder oben abweichen. Eine Neulieferung für die Mindermenge oder eine Preisänderung für die Mehrlieferung ist ausgeschlossen. Für die Abrechnung sind die in den Lieferscheinen und Rechnungen angegebenen Liefermengen maßgebend.
4. Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk und auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer übernommen wird. Wird die Ware zur Abholung bereitgestellt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Auftraggebers. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware nach seiner Wahl und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu versenden oder einzulagern sowie die Ware zu berechnen. Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann der Auftragnehmer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld i.H.v. 1 % des Bruttokaufpreises höchstens jedoch insgesamt 10 % des Bruttokaufpreises berechnen. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. den Arbeiten steht.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer; wenn der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber die Ware für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 7. Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt zu den berechtigten Mängeln. Als zugesicherte Eigenschaft gelten aber nur ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Spezifikationen. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster, nach denen die Bestellung erfolgt, stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Handelsübliche Toleranzen sind zulässig. Gleiches gilt für Lieferungen nach Katalog, Prospekt oder nach unseren Angaben. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Ziffer 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung zu ersetzen.
8. Haftung
a) Soweit sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bb) für Schäden, aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus dem vorherigen Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Geht Material des Auftraggebers beim Auftragnehmer unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber nach § 644 BGB das Risiko. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Material zur Verfügung, dessen Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer bei fachmännischer Bearbeitung nach § 645 BGB Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der geleisteten Arbeit.
9. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
10. Verjährung bei Werkleistungen / neuen Sachen
Abweichend von § 438 Abs, 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 428 Abs. 1 Nr. 1, Abs 3, §§ 444, 445b BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Aufttraggebers gemäß § 8 b) Satz 1 und aa) sowie nach Produkthaftungsgesetzt verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen.Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Abtretung, Aufrechnung, Teillieferungen
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zuzumuten sind.
13. Verletzung von Rechten Dritter
Erfolgen Lieferungen oder Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei, es sei denn, der Auftragnehmer ist an der Entstehung der Ansprüche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beteiligt. Für die Schadensverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten in diesem Fall § 840 BGB bzw. § 264 BGB.
14. Modelle, Werkzeuge, Muster
Werkzeuge, Formen und ähnliche Vorrichtungen bleiben alleiniges Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für deren Benutzung einen Kostenanteil vergütet. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge, Formen oder ähnliche Vorrichtungen zur Verfügung stellt, sind diese dem Auftragnehmer kostenlos zu überbringen bzw. zuzusenden. Für deren Untergang oder Verschlechterung und daraus resultierende Schäden übernimmt der Auftragnehmer eine Haftung nur, soweit es sich um Folgen durch den Auftragnehmer vermeidbarer Schäden handelt. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster werden – falls nicht anders vereinbart – berechnet.
15. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer speichert die für die vertragsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftragnehmer sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage beim Amtsgericht 76829 Landau zu erheben. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts.
17. Sonstiges
Hinweis nach § 36 VSBG - Die Südpfalzwerkstatt gGmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung November 2019
Südpfalzwerkstatt gGmbH
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstr. 34
D-76877 Offenbach/Queich
Vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Hoffmann
Eintragung im Handelsregister,
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz
Registernummer: HRB 1272
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstr. 34
D-76877 Offenbach/Queich
Vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Hoffmann
Eintragung im Handelsregister,
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz
Registernummer: HRB 1272
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen zu haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Südpfalzwerkstatt gGmbH - eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße, Jakobstraße 34, 76877 Offenbach/Queich, E-Mail: arbeit@lh-suew.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versendeter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir können die Rückzahlung Ihrer geleisteten Zahlungen verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
_____________________________________________________________________________________________________________________
Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Südpfalzwerkstatt gGmbH
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34
76877 Offenbach/Queich
E-Mail: arbeit@lh-suew.de
Fax: +49 (0) 6348 / 616-101
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Erhalten am:
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Name des/der Verbraucher(s):
_____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Südpfalzwerkstatt gGmbH - eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße, Jakobstraße 34, 76877 Offenbach/Queich, E-Mail: arbeit@lh-suew.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versendeter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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Sicherheit und Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir unterliegen den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: info@lh-suew.de
Südpfalzwerkstatt gGmbH
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: arbeit@lh-suew.de
Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.,
Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-185
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lh-suew.de
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website.
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie uns nicht anderweitig (bspw. per Mail oder Kontaktformular) Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
- Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
- jeweils übertragene Datenmenge
- Website, von der die Anforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.
Bei einer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Fax, telefonisch oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn Sie für die Beantwortung Ihrer Frage nicht mehr verarbeitet werden müssen.
Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei der Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen.
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
- Transiente Cookies
- Persistente Cookies
Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Sog. „Third Party Cookies“ sind Cookies, die durch einen Dritten gesetzt wurden, folglich nicht durch die eigentliche Website, auf der man sich gerade befindet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie durch die Deaktivierung von Cookies eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
Darüber hinaus wird zwischen essenziellen und nicht essenziellen Cookies unterschieden. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Nicht essenzielle Cookies sind nicht zwangsläufig für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und bedürfen daher der Einwilligung des Betroffenen (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).
Personenbezogene Daten von Besuchern unserer Websites werden gelöscht, wenn ihre Kenntnis für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke nicht mehr erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Speicherung vorschreiben. Daten aus Kontaktanfragen werden gelöscht, wenn die jeweilige Anfrage bearbeitet ist. Die Dauer der Speicherung der Cookie-Daten ergibt sich aus der Laufzeit der Cookies.
Ihre Daten werden, sofern nicht in dieser Datenschutzerklärung beschrieben, nicht an Dritte übermittelt.
Rechte der betroffenen Person
(1) Widerruf der Einwilligung
Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer erteilten Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts können Sie sich jederzeit an uns wenden.
(2) Auskunftsrecht
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie jederzeit Auskunft über diese personenbezogenen Daten und über folgenden Informationen verlangen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Wir stellen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(3) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
(4) Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(5) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
(6) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(7) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.
(8) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.
(9) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(10) Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass Ihre, aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte, infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir unterliegen den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: info@lh-suew.de
Südpfalzwerkstatt gGmbH
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: arbeit@lh-suew.de
Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.,
Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-185
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lh-suew.de
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website.
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie uns nicht anderweitig (bspw. per Mail oder Kontaktformular) Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
- Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
- jeweils übertragene Datenmenge
- Website, von der die Anforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.
Bei einer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Fax, telefonisch oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn Sie für die Beantwortung Ihrer Frage nicht mehr verarbeitet werden müssen.
Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei der Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen.
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
- Transiente Cookies
- Persistente Cookies
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Rechte der betroffenen Person
(1) Widerruf der Einwilligung
Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer erteilten Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts können Sie sich jederzeit an uns wenden.
(2) Auskunftsrecht
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie jederzeit Auskunft über diese personenbezogenen Daten und über folgenden Informationen verlangen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Wir stellen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(3) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
(4) Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(5) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
(6) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(7) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.
(8) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.
(9) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(10) Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass Ihre, aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte, infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Beschreibung
Die Bausteine werden eingesetzt in der psychomotorischen Förderung, beim Turnen, Spielen, Bauen von Kuschelecken, Fantasielandschaften und Bewegungsbaustellen.
Der Phantasie der Kinder sind keine Grenzen gesetzt!
Alle Produkte sind in den Farben BLAU, GRÜN, ROT und ORANGE erhältlich.
Keil groß zum Turnen, Spielen Bauen
Maße: 60 x 60 x 30 x 1,5 cm
Materialien - MADE IN GERMANY
Für unsere Kunden nur das Beste: Wir verarbeiten ausschließlich geprüfte Materialen die in Deutschland hergestellt werden!
DER BEZUG - Textiles Vertrauen!
Zur Herstellung der Bezüge verwenden wir einen strapazierfähigen Stoff aus 100 % Baumwolle. Dieser ist nach Oeko-Tex® Standard 100 auf Schadstoffe geprüft und trägt das Label Textiles Vertrauen. Der Bezug ist hautfreundlich, angenehm griffig und pflegeleicht bei 40o C vollwaschbar. Zum Schutz der Kinder haben alle Bezüge einen verdeckt eingenähten Reißverschluss mit Sicherheitslasche.
DER SCHAUMSTOFFKERN - LGA schadstoffgeprüft und natürlich FCKW frei!
Neben der hohen Stabilität beim Sitzen ist der Schaumstoffkern trotzdem leicht zu Tragen. Das Raumgewicht beträgt 25 kg/m3 bei einer Stauchhärte von 40.
GRATIS für Sie:
Bei Ihrer Bestellung erhalten Sie ein Exemplar der 32-seitigen Broschüre "Die Bewegungsbaustelle - eine psychomotorische Methoden- und Ideensammlung" von Gerd Holdinghausen gratis!
Der Phantasie der Kinder sind keine Grenzen gesetzt!
Alle Produkte sind in den Farben BLAU, GRÜN, ROT und ORANGE erhältlich.
Keil groß zum Turnen, Spielen Bauen
Maße: 60 x 60 x 30 x 1,5 cm
Materialien - MADE IN GERMANY
Für unsere Kunden nur das Beste: Wir verarbeiten ausschließlich geprüfte Materialen die in Deutschland hergestellt werden!
DER BEZUG - Textiles Vertrauen!
Zur Herstellung der Bezüge verwenden wir einen strapazierfähigen Stoff aus 100 % Baumwolle. Dieser ist nach Oeko-Tex® Standard 100 auf Schadstoffe geprüft und trägt das Label Textiles Vertrauen. Der Bezug ist hautfreundlich, angenehm griffig und pflegeleicht bei 40o C vollwaschbar. Zum Schutz der Kinder haben alle Bezüge einen verdeckt eingenähten Reißverschluss mit Sicherheitslasche.
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachfolgenden Bedingungen:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Südpfalzwerkstatt gGmbH (nachfolgend: der Auftragnehmer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers stellen ein bindendes Angebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Kalenderwochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Preise
Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich rein netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Arbeitsbeschreibungen und Losgrößenangaben des Auftraggebers gelten bei Werkverträgen und Werklieferverträgen als Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers. Treffen die Angaben des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht zu und es ergibt sich dadurch bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behält sich der Auftragnehmer eine Neufestsetzung des Preises und eine Nachberechnung des Mehraufwandes vor.
3. Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Sie ist mit der Bereitstellung der Ware zum Versand gewahrt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und gleichzeitig die voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Auftragnehmer wird die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstattet.Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 8 und 9 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Autragnehmers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung), bleiben unberührt. Bei verspäteter Materialbeistellung des Auftraggebers verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Die Liefermenge kann fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um 10 % nach unten oder oben abweichen. Eine Neulieferung für die Mindermenge oder eine Preisänderung für die Mehrlieferung ist ausgeschlossen. Für die Abrechnung sind die in den Lieferscheinen und Rechnungen angegebenen Liefermengen maßgebend.
4. Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk und auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer übernommen wird. Wird die Ware zur Abholung bereitgestellt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Auftraggebers. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware nach seiner Wahl und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu versenden oder einzulagern sowie die Ware zu berechnen. Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann der Auftragnehmer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld i.H.v. 1 % des Bruttokaufpreises höchstens jedoch insgesamt 10 % des Bruttokaufpreises berechnen. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. den Arbeiten steht.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer; wenn der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber die Ware für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 7. Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt zu den berechtigten Mängeln. Als zugesicherte Eigenschaft gelten aber nur ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Spezifikationen. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster, nach denen die Bestellung erfolgt, stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Handelsübliche Toleranzen sind zulässig. Gleiches gilt für Lieferungen nach Katalog, Prospekt oder nach unseren Angaben. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Ziffer 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung zu ersetzen.
8. Haftung
a) Soweit sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bb) für Schäden, aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus dem vorherigen Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Geht Material des Auftraggebers beim Auftragnehmer unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber nach § 644 BGB das Risiko. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Material zur Verfügung, dessen Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer bei fachmännischer Bearbeitung nach § 645 BGB Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der geleisteten Arbeit.
9. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
10. Verjährung bei Werkleistungen / neuen Sachen
Abweichend von § 438 Abs, 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 428 Abs. 1 Nr. 1, Abs 3, §§ 444, 445b BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Aufttraggebers gemäß § 8 b) Satz 1 und aa) sowie nach Produkthaftungsgesetzt verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen.Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Abtretung, Aufrechnung, Teillieferungen
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zuzumuten sind.
13. Verletzung von Rechten Dritter
Erfolgen Lieferungen oder Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei, es sei denn, der Auftragnehmer ist an der Entstehung der Ansprüche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beteiligt. Für die Schadensverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten in diesem Fall § 840 BGB bzw. § 264 BGB.
14. Modelle, Werkzeuge, Muster
Werkzeuge, Formen und ähnliche Vorrichtungen bleiben alleiniges Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für deren Benutzung einen Kostenanteil vergütet. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge, Formen oder ähnliche Vorrichtungen zur Verfügung stellt, sind diese dem Auftragnehmer kostenlos zu überbringen bzw. zuzusenden. Für deren Untergang oder Verschlechterung und daraus resultierende Schäden übernimmt der Auftragnehmer eine Haftung nur, soweit es sich um Folgen durch den Auftragnehmer vermeidbarer Schäden handelt. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster werden – falls nicht anders vereinbart – berechnet.
15. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer speichert die für die vertragsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftragnehmer sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage beim Amtsgericht 76829 Landau zu erheben. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts.
17. Sonstiges
Hinweis nach § 36 VSBG - Die Südpfalzwerkstatt gGmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung November 2019
1. Allgemeines Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachfolgenden Bedingungen:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Südpfalzwerkstatt gGmbH (nachfolgend: der Auftragnehmer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers stellen ein bindendes Angebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Kalenderwochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Preise
Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich rein netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Arbeitsbeschreibungen und Losgrößenangaben des Auftraggebers gelten bei Werkverträgen und Werklieferverträgen als Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers. Treffen die Angaben des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht zu und es ergibt sich dadurch bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behält sich der Auftragnehmer eine Neufestsetzung des Preises und eine Nachberechnung des Mehraufwandes vor.
3. Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Sie ist mit der Bereitstellung der Ware zum Versand gewahrt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und gleichzeitig die voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Auftragnehmer wird die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstattet.Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 8 und 9 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Autragnehmers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung), bleiben unberührt. Bei verspäteter Materialbeistellung des Auftraggebers verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Die Liefermenge kann fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um 10 % nach unten oder oben abweichen. Eine Neulieferung für die Mindermenge oder eine Preisänderung für die Mehrlieferung ist ausgeschlossen. Für die Abrechnung sind die in den Lieferscheinen und Rechnungen angegebenen Liefermengen maßgebend.
4. Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk und auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer übernommen wird. Wird die Ware zur Abholung bereitgestellt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Auftraggebers. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware nach seiner Wahl und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu versenden oder einzulagern sowie die Ware zu berechnen. Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann der Auftragnehmer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld i.H.v. 1 % des Bruttokaufpreises höchstens jedoch insgesamt 10 % des Bruttokaufpreises berechnen. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. den Arbeiten steht.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer; wenn der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber die Ware für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 7. Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt zu den berechtigten Mängeln. Als zugesicherte Eigenschaft gelten aber nur ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Spezifikationen. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster, nach denen die Bestellung erfolgt, stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Handelsübliche Toleranzen sind zulässig. Gleiches gilt für Lieferungen nach Katalog, Prospekt oder nach unseren Angaben. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Ziffer 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung zu ersetzen.
8. Haftung
a) Soweit sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bb) für Schäden, aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus dem vorherigen Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Geht Material des Auftraggebers beim Auftragnehmer unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber nach § 644 BGB das Risiko. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Material zur Verfügung, dessen Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer bei fachmännischer Bearbeitung nach § 645 BGB Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der geleisteten Arbeit.
9. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
10. Verjährung bei Werkleistungen / neuen Sachen
Abweichend von § 438 Abs, 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 428 Abs. 1 Nr. 1, Abs 3, §§ 444, 445b BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Aufttraggebers gemäß § 8 b) Satz 1 und aa) sowie nach Produkthaftungsgesetzt verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen.Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Abtretung, Aufrechnung, Teillieferungen
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zuzumuten sind.
13. Verletzung von Rechten Dritter
Erfolgen Lieferungen oder Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei, es sei denn, der Auftragnehmer ist an der Entstehung der Ansprüche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beteiligt. Für die Schadensverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten in diesem Fall § 840 BGB bzw. § 264 BGB.
14. Modelle, Werkzeuge, Muster
Werkzeuge, Formen und ähnliche Vorrichtungen bleiben alleiniges Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für deren Benutzung einen Kostenanteil vergütet. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge, Formen oder ähnliche Vorrichtungen zur Verfügung stellt, sind diese dem Auftragnehmer kostenlos zu überbringen bzw. zuzusenden. Für deren Untergang oder Verschlechterung und daraus resultierende Schäden übernimmt der Auftragnehmer eine Haftung nur, soweit es sich um Folgen durch den Auftragnehmer vermeidbarer Schäden handelt. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster werden – falls nicht anders vereinbart – berechnet.
15. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer speichert die für die vertragsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftragnehmer sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage beim Amtsgericht 76829 Landau zu erheben. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts.
17. Sonstiges
Hinweis nach § 36 VSBG - Die Südpfalzwerkstatt gGmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung November 2019
Südpfalzwerkstatt gGmbH
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstr. 34
D-76877 Offenbach/Queich
Vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Hoffmann
Eintragung im Handelsregister,
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz
Registernummer: HRB 1272
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstr. 34
D-76877 Offenbach/Queich
Vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Hoffmann
Eintragung im Handelsregister,
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz
Registernummer: HRB 1272
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen zu haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Südpfalzwerkstatt gGmbH - eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße, Jakobstraße 34, 76877 Offenbach/Queich, E-Mail: arbeit@lh-suew.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versendeter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir können die Rückzahlung Ihrer geleisteten Zahlungen verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Südpfalzwerkstatt gGmbH
eine Gesellschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34
76877 Offenbach/Queich
E-Mail: arbeit@lh-suew.de
Fax: +49 (0) 6348 / 616-101
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Erhalten am:
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir können die Rückzahlung Ihrer geleisteten Zahlungen verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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Muster Widerrufsformular
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Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
Sicherheit und Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir unterliegen den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: info@lh-suew.de
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.,
Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
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Telefon: 06348 616-185
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- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Wir stellen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(3) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
(4) Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(5) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
(6) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(7) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.
(8) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.
(9) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(10) Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass Ihre, aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte, infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir unterliegen den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: info@lh-suew.de
Südpfalzwerkstatt gGmbH
Anschrift: Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-0
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: arbeit@lh-suew.de
Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.,
Kreisvereinigung Landau – Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34, 76877 Offenbach
Telefon: 06348 616-185
Telefax: 06348 616-211
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lh-suew.de
Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website.
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie uns nicht anderweitig (bspw. per Mail oder Kontaktformular) Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
- Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
- jeweils übertragene Datenmenge
- Website, von der die Anforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.
Bei einer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Fax, telefonisch oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn Sie für die Beantwortung Ihrer Frage nicht mehr verarbeitet werden müssen.
Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei der Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen.
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
- Transiente Cookies
- Persistente Cookies
Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Sog. „Third Party Cookies“ sind Cookies, die durch einen Dritten gesetzt wurden, folglich nicht durch die eigentliche Website, auf der man sich gerade befindet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie durch die Deaktivierung von Cookies eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
Darüber hinaus wird zwischen essenziellen und nicht essenziellen Cookies unterschieden. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Nicht essenzielle Cookies sind nicht zwangsläufig für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und bedürfen daher der Einwilligung des Betroffenen (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).
Personenbezogene Daten von Besuchern unserer Websites werden gelöscht, wenn ihre Kenntnis für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke nicht mehr erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Speicherung vorschreiben. Daten aus Kontaktanfragen werden gelöscht, wenn die jeweilige Anfrage bearbeitet ist. Die Dauer der Speicherung der Cookie-Daten ergibt sich aus der Laufzeit der Cookies.
Ihre Daten werden, sofern nicht in dieser Datenschutzerklärung beschrieben, nicht an Dritte übermittelt.
Rechte der betroffenen Person
(1) Widerruf der Einwilligung
Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer erteilten Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts können Sie sich jederzeit an uns wenden.
(2) Auskunftsrecht
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie jederzeit Auskunft über diese personenbezogenen Daten und über folgenden Informationen verlangen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Wir stellen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(3) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
(4) Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(5) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
(6) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(7) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.
(8) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.
(9) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(10) Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass Ihre, aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte, infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Onlineshop | Die Südpfalzwerkstatt - eine produzierende Einrichtung der Lebenshilfe Südliche Weinstraße - ist seit Jahren ein anerkannter, kompetenter und leistungsfähiger Partner für Kunden aus Industrie und Wirtschaft. Das belegt nicht zuletzt die Zertifizierung unseres Unternehmens seit über 20 Jahren – aktuell nach DIN ISO 9001:2015. Mit engagierten und qualifizierten Fachkräften garantieren wir unseren Kunden geprüfte Qualität, Termintreue und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das angebotene Sortiment "Bausteine & Co." beinhaltet verschiedene Quader, einen Würfel, Keile und Matten sowie die Sitzkissen die besonders beliebt sind für Gesprächsrunden.
Die farbenfrohen und qualitativ hochwertigen Produkte mit hohem Aufforderungscharakter kommen vor allem bei der psychomotorischen Förderung, beim autogenen Training und beim Turnen zum Einsatz. Aber auch beim Spielen und beim Bauen von Kuschelecken sind sie beliebt. Ihren Einsatz finden die Bausteine in Kindertagesstätten, Schulen, Psychomotorischen Praxen und im heimischen Kinderzimmer.
Neben den Bausteinen erhalten Sie auch das 8-teilige Mini-Würfel-Set - vor allem für, aber nicht nur für die ganz Kleinen!
Außerdem gibt es noch die sogenannten „Bohnensäckchen“ - das sind nachhaltige Übungsmaterialien zum „Greifen und Begreifen“ aus der Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung.
Alle Produkte sind in den vier Farben Blau, Rot, Grün und Orange erhältlich.
Das angebotene Sortiment "Bausteine & Co." beinhaltet verschiedene Quader, einen Würfel, Keile und Matten sowie die Sitzkissen die besonders beliebt sind für Gesprächsrunden.
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