Beschreibung
Wie die Marmelade von Oma! Ein Geschenk für alle die "schon alles haben"
Set "SAMOCCA Süßes Frühstück" bestehend aus:
Veganes BIO Haselnussmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: 60% Haselnüsse*, 30% Weiße Bio-Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver (Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen)), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Pekannussmus mit Reismilchschokolade (200 g)
Zutaten: 60% Pekannüsse*, 30% Reismilchschokolade 37%* (Roh-Rohrzucker, Kakaobutter, Reisdrinkpulver (14% Reissirup, getrocknet), Kakaomasse, Erdmandelgrieß, Haselnussmark, Bourbon Vanilleextrakt, Meersalz), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Mandel-Pistazienmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: Mandeln*, Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver: Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen), Pistazien*, Kokosöl*
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Hausgemachter Fruchtaufstrich Himbeere (200 g)
Zutaten: Himbeeren, Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Sorbinsäure
100 g Frucht auf 50 g Zucker
Hausgemachter Fruchtaufstrich Orange (200 g)
Zutaten: Orangen, Zitronen, Gelierzucker (Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, ganz gehärtetes Sonnenblumenöl)
Set "SAMOCCA Süßes Frühstück" bestehend aus:
Veganes BIO Haselnussmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: 60% Haselnüsse*, 30% Weiße Bio-Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver (Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen)), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Pekannussmus mit Reismilchschokolade (200 g)
Zutaten: 60% Pekannüsse*, 30% Reismilchschokolade 37%* (Roh-Rohrzucker, Kakaobutter, Reisdrinkpulver (14% Reissirup, getrocknet), Kakaomasse, Erdmandelgrieß, Haselnussmark, Bourbon Vanilleextrakt, Meersalz), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Mandel-Pistazienmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: Mandeln*, Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver: Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen), Pistazien*, Kokosöl*
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Hausgemachter Fruchtaufstrich Himbeere (200 g)
Zutaten: Himbeeren, Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Sorbinsäure
100 g Frucht auf 50 g Zucker
Hausgemachter Fruchtaufstrich Orange (200 g)
Zutaten: Orangen, Zitronen, Gelierzucker (Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, ganz gehärtetes Sonnenblumenöl)
90444
Inkl. MwSt. (soweit erhoben)
Versand: GRATIS Versand
Lieferzeit: 2-3 Tage
Versand nach: Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere Auftragsbestätigung.
2. Bestellung
2.1 Durch die Bestellung einer Ware machen Sie ein verpflichtendes Angebot, die von Ihnen ausgewählten Produkte gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zu kaufen.
2.2 Die Menge der bestellten Waren kann nach unten wie nach oben begrenzt werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
3.3 Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.
4. Lieferungen
4.1 Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse.
4.2 Die Lieferungen erfolgen auf dem schnellsten Wege per Postweg. Bedenken Sie, dass unsere Produkte handwerklich gefertigt werden und keine Massenware sind. Nicht immer werden wir Lieferzeiten vermeiden können. In solchen Fällen können wir Teillieferungen aussenden.
4.3 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt usw. gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5. Versand
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Empfängers. Mit der Übergabe an einen Spediteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6. Rückgaberecht
6.1 Alle abgebeutelten Waren (Lebensmittel) werden auftragsbezogen abgepackt und sind somit auf Grund Ihrer Beschaffenheit, Verderblichkeit und hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet.
6.2 Bei anderen Produkten haben Sie das Recht, Waren die Ihnen nicht zusagen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzusenden. Die Rückgabe der Ware muss im Originalzustand, mit Originalverpackung und Rechnung erfolgen. Lebensmittel sind davon ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber/Empfänger hat die Waren nach Empfang unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen (§ 377 und § 378 Handelsgesetzbuch, Rügepflicht). Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf 5 Werktage nach Wareneingang beim Auftraggeber/Empfänger vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag.
7.2 Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Ware nichts verändert werden.
7.3 Bei nachweisbaren Material- und Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz leisten. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges qualitativ in einwandfreiem Zustand ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Waren können nicht beanstandet werden, wenn sie für den vorhergesehenen Verbrauch nicht erheblich sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürtingen (Sitz der Verwaltung).
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Soweit Kunden nach § 77 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Teilbetrages der Rechnungssumme auf die zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).
Stand: Oktober 2013
Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, Alte Heidenheimer Straße 30,
73431 Aalen, Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible athttps://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.
1. Vertragsabschluss
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere Auftragsbestätigung.
2. Bestellung
2.1 Durch die Bestellung einer Ware machen Sie ein verpflichtendes Angebot, die von Ihnen ausgewählten Produkte gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zu kaufen.
2.2 Die Menge der bestellten Waren kann nach unten wie nach oben begrenzt werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
3.3 Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.
4. Lieferungen
4.1 Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse.
4.2 Die Lieferungen erfolgen auf dem schnellsten Wege per Postweg. Bedenken Sie, dass unsere Produkte handwerklich gefertigt werden und keine Massenware sind. Nicht immer werden wir Lieferzeiten vermeiden können. In solchen Fällen können wir Teillieferungen aussenden.
4.3 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt usw. gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5. Versand
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Empfängers. Mit der Übergabe an einen Spediteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6. Rückgaberecht
6.1 Alle abgebeutelten Waren (Lebensmittel) werden auftragsbezogen abgepackt und sind somit auf Grund Ihrer Beschaffenheit, Verderblichkeit und hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet.
6.2 Bei anderen Produkten haben Sie das Recht, Waren die Ihnen nicht zusagen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzusenden. Die Rückgabe der Ware muss im Originalzustand, mit Originalverpackung und Rechnung erfolgen. Lebensmittel sind davon ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber/Empfänger hat die Waren nach Empfang unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen (§ 377 und § 378 Handelsgesetzbuch, Rügepflicht). Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf 5 Werktage nach Wareneingang beim Auftraggeber/Empfänger vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag.
7.2 Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Ware nichts verändert werden.
7.3 Bei nachweisbaren Material- und Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz leisten. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges qualitativ in einwandfreiem Zustand ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Waren können nicht beanstandet werden, wenn sie für den vorhergesehenen Verbrauch nicht erheblich sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürtingen (Sitz der Verwaltung).
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Soweit Kunden nach § 77 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Teilbetrages der Rechnungssumme auf die zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).
Stand: Oktober 2013
Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, Alte Heidenheimer Straße 30,
73431 Aalen, Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible athttps://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.
Für den Inhalt des Shops insbesondere für die Verwendung und Darstellung der Bilder und Grafiken, ist die Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX verantwortlich.
Kontakt
Samariterstiftung – Ostalb-Werkstätten
Alte Heidenheimer Straße 30, 73431 Aalen
Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
E-Mail: [email protected], Web: www.naseweiss-spiele.de
Vorsitzende des Stiftungsrates
Brigitte Lösch
Vorstand
Pfarrer Frank Wößner (Vorstandsvorsitzender), Jürgen Schlepckow, Dr. Eberhard Goll
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Beschwerdeverfahren
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
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Brigitte Lösch
Vorstand
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Beschwerdeverfahren
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Fernabsatzgesetz
§312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen
im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar
1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.
Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 312 f Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen
im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar
1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.
Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 312 f Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
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Datensparsamkeit
Personenbezogene Daten speichern wir gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur so lange, wie es erforderlich ist oder vom Gesetzgeber her vorgeschrieben wird (gesetzliche Speicherfrist). Entfällt der Zweck der erhobenen Informationen oder endet die Speicherfrist, sperren oder löschen wir die Daten.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich eine Auskunft, über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, anzufordern und/oder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Ausnahmen: Es handelt sich um die vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung oder die Daten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.
Um eine Datensperre jederzeit berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, die Daten für Kontrollzwecke in einer Sperrdatei vorzuhalten. Besteht keine gesetzliche Archivierungspflicht, können Sie auch die Löschung der Daten verlangen. Anderenfalls sperren wir die Daten, sofern Sie dies wünschen.
Änderung unserer Datenschutzerklärung
Um zu gewährleisten, dass unsere Datenschutzerklärung stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, behalten wir uns jederzeit Änderungen vor. Das gilt auch für den Fall, dass die Datenschutzerklärung aufgrund neuer oder überarbeiteter Leistungen, zum Beispiel neuer Serviceleistungen, angepasst werden muss. Die neue Datenschutzerklärung greift dann bei Ihrem nächsten Besuch auf unserem Angebot.
Quelle: Datenschutz-Konfigurator vonmein-datenschutzbeauftragter.de
Anbieter und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes
Samariterstiftung – Ostalb-Werkstätten
Alte Heidenheimer Straße 30, 73431 Aalen
Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
Geltungsbereich
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Den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz bilden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG).
Erfassung allgemeiner Informationen
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Beschreibung
Wie die Marmelade von Oma! Ein Geschenk für alle die "schon alles haben"
Set "SAMOCCA Süßes Frühstück" bestehend aus:
Veganes BIO Haselnussmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: 60% Haselnüsse*, 30% Weiße Bio-Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver (Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen)), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Pekannussmus mit Reismilchschokolade (200 g)
Zutaten: 60% Pekannüsse*, 30% Reismilchschokolade 37%* (Roh-Rohrzucker, Kakaobutter, Reisdrinkpulver (14% Reissirup, getrocknet), Kakaomasse, Erdmandelgrieß, Haselnussmark, Bourbon Vanilleextrakt, Meersalz), 10% Kokosfett*.
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Veganes BIO Mandel-Pistazienmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: Mandeln*, Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver: Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen), Pistazien*, Kokosöl*
*aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-006)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Gluten enthalten.
Hausgemachter Fruchtaufstrich Himbeere (200 g)
Zutaten: Himbeeren, Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Sorbinsäure
100 g Frucht auf 50 g Zucker
Hausgemachter Fruchtaufstrich Orange (200 g)
Zutaten: Orangen, Zitronen, Gelierzucker (Zucker, Geliermittel: Pektine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, ganz gehärtetes Sonnenblumenöl)
Set "SAMOCCA Süßes Frühstück" bestehend aus:
Veganes BIO Haselnussmus mit weißer Schokolade (200 g)
Zutaten: 60% Haselnüsse*, 30% Weiße Bio-Schokolade* (Kakaobutter 37%, Reisdrinkpulver (Reissirup getrocknet, Erdmandelgrieß, Salz, Bourbon-Vanilleschoten gemahlen)), 10% Kokosfett*.
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Veganes BIO Pekannussmus mit Reismilchschokolade (200 g)
Zutaten: 60% Pekannüsse*, 30% Reismilchschokolade 37%* (Roh-Rohrzucker, Kakaobutter, Reisdrinkpulver (14% Reissirup, getrocknet), Kakaomasse, Erdmandelgrieß, Haselnussmark, Bourbon Vanilleextrakt, Meersalz), 10% Kokosfett*.
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90444
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Lieferzeit: 2-3 Tage
Versand nach: Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere Auftragsbestätigung.
2. Bestellung
2.1 Durch die Bestellung einer Ware machen Sie ein verpflichtendes Angebot, die von Ihnen ausgewählten Produkte gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zu kaufen.
2.2 Die Menge der bestellten Waren kann nach unten wie nach oben begrenzt werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
3.3 Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.
4. Lieferungen
4.1 Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse.
4.2 Die Lieferungen erfolgen auf dem schnellsten Wege per Postweg. Bedenken Sie, dass unsere Produkte handwerklich gefertigt werden und keine Massenware sind. Nicht immer werden wir Lieferzeiten vermeiden können. In solchen Fällen können wir Teillieferungen aussenden.
4.3 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt usw. gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5. Versand
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Empfängers. Mit der Übergabe an einen Spediteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6. Rückgaberecht
6.1 Alle abgebeutelten Waren (Lebensmittel) werden auftragsbezogen abgepackt und sind somit auf Grund Ihrer Beschaffenheit, Verderblichkeit und hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet.
6.2 Bei anderen Produkten haben Sie das Recht, Waren die Ihnen nicht zusagen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzusenden. Die Rückgabe der Ware muss im Originalzustand, mit Originalverpackung und Rechnung erfolgen. Lebensmittel sind davon ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber/Empfänger hat die Waren nach Empfang unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen (§ 377 und § 378 Handelsgesetzbuch, Rügepflicht). Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf 5 Werktage nach Wareneingang beim Auftraggeber/Empfänger vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag.
7.2 Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Ware nichts verändert werden.
7.3 Bei nachweisbaren Material- und Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz leisten. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges qualitativ in einwandfreiem Zustand ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Waren können nicht beanstandet werden, wenn sie für den vorhergesehenen Verbrauch nicht erheblich sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürtingen (Sitz der Verwaltung).
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Soweit Kunden nach § 77 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Teilbetrages der Rechnungssumme auf die zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).
Stand: Oktober 2013
Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, Alte Heidenheimer Straße 30,
73431 Aalen, Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible athttps://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.
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2.2 Die Menge der bestellten Waren kann nach unten wie nach oben begrenzt werden.
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3.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
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3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.
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7.2 Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Ware nichts verändert werden.
7.3 Bei nachweisbaren Material- und Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz leisten. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges qualitativ in einwandfreiem Zustand ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Waren können nicht beanstandet werden, wenn sie für den vorhergesehenen Verbrauch nicht erheblich sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürtingen (Sitz der Verwaltung).
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Soweit Kunden nach § 77 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Teilbetrages der Rechnungssumme auf die zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).
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Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, Alte Heidenheimer Straße 30,
73431 Aalen, Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
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Für den Inhalt des Shops insbesondere für die Verwendung und Darstellung der Bilder und Grafiken, ist die Samariterstiftung, Ostalb-Werkstätten, anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX verantwortlich.
Kontakt
Samariterstiftung – Ostalb-Werkstätten
Alte Heidenheimer Straße 30, 73431 Aalen
Telefon: (07361) 99968-222, Fax: (07361) 36441
E-Mail: [email protected], Web: www.naseweiss-spiele.de
Vorsitzende des Stiftungsrates
Brigitte Lösch
Vorstand
Pfarrer Frank Wößner (Vorstandsvorsitzender), Jürgen Schlepckow, Dr. Eberhard Goll
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Beschwerdeverfahren
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
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Fernabsatzgesetz
§312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen
im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar
1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.
Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 312 f Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen
im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar
1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.
Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 312 f Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
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In unseren Werkstätten arbeiten rund 500 vorwiegend geistig und psychisch kranke Menschen unter Anleitung erfahrener Meister. Durch sie entstehen Spielzeuge, die bis ins Detail durchdacht, qualitativ hochwertig und mit Hingabe gemacht sind.
spielen · forschen · entdecken
Wir entwickeln, produzieren und vertreiben hochwertige Spielzeuge für Kinder und Erwachsene, bei denen es um die lustvolle Entdeckung von grundlegenden Kulturtechniken,
naturwissenschaftlichen Phänomenen oder historischen Vorbildern geht. Die Spielzeuge machen Ideen begreifbar, machen auf einleuchtende Weise die verwendeten Prinzipien deutlich und regen dadurch zum Experimentieren und Weiterdenken an. Sie fördern das Verständnis für unsere materielle Welt und den kulturellen Umgang mit ihr.
Was wir unsern Kunden bieten wollen
Hoher Spielwert, Förderung von Kreativität, Wissenserwerb, technische Erfahrungen, Umgang mit verschiedensten Materialien ... vieles lässt sich anführen. Doch im Vordergrund steht immer der Spaß des Nutzers!
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