Die Ausgleichsabgabe betrifft Unternehmen, die gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht vollständig erfüllen. Viele Verantwortliche suchen nach sinnvollen Möglichkeiten, zusätzlich Wirkung zu erzielen. Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) – direkt von sozialen Werkstätten, transparent und alltagstauglich für Unternehmen, Teams und Organisationen.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für Arbeitgeber, wenn vorgeschriebene Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt werden. Das Ziel: Anreize schaffen und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren. Viele Unternehmen möchten zusätzlich konkrete Wirkung erzielen – zum Beispiel über Zusammenarbeit mit sozialen Werkstätten.
Wenn du bei Werky einkaufst, bestellst du direkt bei der jeweiligen Werkstatt (WfbM). Du erhältst von der Werkstatt eine Rechnung. Soweit zutreffend, weist diese Rechnung die anteilige Ausgleichsabgabe aus. Diese Angabe kannst du für deine interne Berücksichtigung der Ausgleichsabgabe nutzen. Bei vielen Produkten siehst du die Höhe der Ausgleichsabgabe bereits direkt unter dem Produktpreis, zum Beispiel: „Ausgleichsabgabe: 12,82 €“.
Werky ist ein Marktplatz, auf dem ausschließlich Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) verkaufen. Du findest hier Produkte und Leistungen, die sich in Unternehmen praktisch einsetzen lassen – z. B. als Team-Ausstattung, Bürobedarf, Kundengeschenke oder für interne Projekte. Du kaufst direkt bei der jeweiligen Werkstatt. Bestellst du bei mehreren Werkstätten, können mehrere Pakete ankommen, da jede Werkstatt selbst versendet.
Wenn du ein Projekt planst oder größere Mengen brauchst, sind Spezialanfertigungen oft der beste Weg: Du bekommst Produkte, die exakt zu deinem Zweck passen (z. B. personalisiert, mit Logo, in passenden Maßen oder als Set). Viele Werkstätten können wiederkehrende Bedarfe zuverlässig umsetzen.
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Diese Seite gibt einen Überblick und zeigt sinnvolle Wege der Zusammenarbeit mit Werkstätten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, wie die Regelungen in deinem konkreten Fall gelten, kläre Details bitte mit deiner internen Fachstelle oder rechtlichen Beratung.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für Arbeitgeber, wenn vorgeschriebene Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt werden. Sie dient dazu, Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren.
In der Regel Arbeitgeber, die unter bestimmte gesetzliche Vorgaben fallen und die Beschäftigungsquote nicht erfüllen. Ob und in welcher Höhe das in deinem Fall zutrifft, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.
Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten (WfbM), die sich im Unternehmensalltag nutzen lassen: Bürobedarf, Ausstattung, Geschenke oder Projekte. Du kaufst direkt bei Werkstätten oder fragst Spezialanfertigungen an.
Ja. Viele Werkstätten können größere Stückzahlen und personalisierte oder maßgeschneiderte Projekte umsetzen. Nutze dafür am besten die Seite zu Spezialanfertigungen.
Jede Werkstatt versendet selbst. Wenn du bei mehreren Werkstätten bestellst, können mehrere Pakete ankommen. Das sorgt dafür, dass der Verkauf transparent direkt bei den Werkstätten bleibt.
Nein. Diese Seite erklärt Hintergründe und zeigt praktische Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Werkstätten. Für rechtliche Details nutze bitte interne Fachstellen oder rechtliche Beratung.