Produkte aus Werkstätten (WfbM)

Schwerbehindertenabgabe – Was Arbeitgeber wissen müssen


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Die Schwerbehindertenabgabe – offiziell Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX – betrifft Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht vollständig erfüllen. Viele Verantwortliche suchen nach sinnvollen Wegen, zusätzlich Wirkung zu erzielen. Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) – direkt von sozialen Werkstätten, transparent und alltagstauglich für Unternehmen, Teams und Organisationen.

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Was ist die Schwerbehindertenabgabe?

Die Schwerbehindertenabgabe ist der im Alltag gebräuchliche Begriff für die gesetzlich geregelte Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 SGB IX verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Beschäftigungsquote nicht erfüllt, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz die Schwerbehindertenabgabe an. Die Abgabe wird einmal jährlich gemeldet und abgeführt – bis Ende März des Folgejahres beim zuständigen Integrationsamt.

Wie wird die Schwerbehindertenabgabe berechnet?

Die Höhe der Schwerbehindertenabgabe richtet sich nach der erreichten Beschäftigungsquote. Es gelten drei Staffelstufen (Stand 2025):

  • Beschäftigungsquote zwischen 3 % und unter 5 %: 140 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat
  • Beschäftigungsquote zwischen 2 % und unter 3 %: 245 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat
  • Beschäftigungsquote unter 2 %: 360 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat

Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen hat eine Pflichtquote von 5 Plätzen. Sind davon 3 nicht besetzt und die Quote liegt bei 2 %, beträgt die Jahresabgabe: 3 × 245 € × 12 Monate = 8.820 €.

Wer muss die Schwerbehindertenabgabe zahlen?

Zur Zahlung verpflichtet sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 % nicht erreichen. Kleinere Betriebe unter 20 Arbeitsplätzen sind von der Pflicht ausgenommen. Die jährliche Meldung erfolgt über die gemeinsame Arbeitgeber-Service-Stelle der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter.

Welche Mitarbeiter zählen bei der Schwerbehindertenabgabe?

Für die Berechnung der Beschäftigungsquote zählen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Gleichgestellt sind Personen mit einem GdB von mindestens 20, die auf Antrag beim Arbeitsamt eine Gleichstellung erhalten haben – auch sie zählen für die Pflichtquote.

Nicht berücksichtigt werden bei der Schwerbehindertenabgabe unter anderem:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Personen in betrieblicher Berufsausbildung (in bestimmten Konstellationen)
  • Arbeitnehmer in Elternzeit oder vergleichbaren Freistellungen ohne aktiven Arbeitsplatz

GdB 20 und Gleichstellung: Was Arbeitgeber wissen sollten

Arbeitnehmer mit einem GdB ab 20 können beim zuständigen Arbeitsamt eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen (§ 151 Abs. 3 SGB IX). Nach erfolgter Gleichstellung zählt die Person bei der Berechnung der Beschäftigungsquote genauso wie ein schwerbehinderter Mensch. Arbeitgeber können ihre Belegschaft aktiv über diese Möglichkeit informieren – das kann die eigene Pflichtquote verbessern und gleichzeitig betroffenen Mitarbeitenden zugutekommen.

Wie kann Werky für Unternehmen helfen?

Wenn du bei Werky einkaufst, bestellst du direkt bei der jeweiligen Werkstatt (WfbM). Du erhältst von der Werkstatt eine Rechnung. Soweit zutreffend, weist diese Rechnung die anteilige Ausgleichsabgabe aus. Diese Angabe kannst du für deine interne Berücksichtigung der Schwerbehindertenabgabe nutzen.

Bei vielen Produkten siehst du die Höhe der Ausgleichsabgabe bereits direkt unter dem Produktpreis, zum Beispiel: „Ausgleichsabgabe: 12,82 €".

Werky ist ein Marktplatz, auf dem ausschließlich Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) verkaufen. Du findest hier Produkte und Leistungen, die sich in Unternehmen praktisch einsetzen lassen – z. B. als Team-Ausstattung, Bürobedarf, Kundengeschenke oder für interne Projekte. Du kaufst direkt bei der jeweiligen Werkstatt. Bestellst du bei mehreren Werkstätten, können mehrere Pakete ankommen, da jede Werkstatt selbst versendet.

Typische Anwendungsfälle in Unternehmen

  • Geschenke & Onboarding: Willkommenspakete, Weihnachtsgeschenke, kleine Aufmerksamkeiten für Teams.
  • Büro & Alltag: langlebige Produkte für Büro, Küche, Empfang und Gebäudemanagement.
  • Projekte & Ausstattung: Serien, Sets oder wiederkehrender Bedarf für Standorte.
  • Sonderwünsche: Personalisierung, Gravur, Logo, Maßanfertigung oder Stückzahlen nach Bedarf.

Besonders sinnvoll: Spezialanfertigungen & Auftragsarbeiten

Wenn du ein Projekt planst oder größere Mengen brauchst, sind Spezialanfertigungen oft der beste Weg: Du bekommst Produkte, die exakt zu deinem Zweck passen (z. B. personalisiert, mit Logo, in passenden Maßen oder als Set). Viele Werkstätten können wiederkehrende Bedarfe zuverlässig umsetzen.

Jetzt Spezialanfertigung anfragen – wir helfen dir, die passende Werkstatt zu finden.

So gehst du vor: in 3 Schritten

  • 1) Bedarf klären: Was brauchst du (Menge, Budget, Zeitplan, Personalisierung)?
  • 2) Passende Lösung wählen: Sofort kaufbare Produkte oder Spezialanfertigung.
  • 3) Umsetzung starten: Direkter Kauf bei der Werkstatt oder Anfrage über Werky.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite gibt einen Überblick und zeigt sinnvolle Wege der Zusammenarbeit mit Werkstätten im Kontext der Schwerbehindertenabgabe. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, wie die Regelungen in deinem konkreten Fall gelten, kläre Details bitte mit deiner internen Fachstelle, dem zuständigen Integrationsamt oder rechtlicher Beratung.



Häufige Fragen zur Schwerbehindertenabgabe

Was ist die Schwerbehindertenabgabe?

Die Schwerbehindertenabgabe ist der gebräuchliche Alltagsbegriff für die gesetzlich geregelte Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX. Sie fällt für Arbeitgeber an, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Ziel der Abgabe ist es, Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren.

Wer muss die Schwerbehindertenabgabe zahlen?

Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 % nicht erreichen. Die Meldung erfolgt jährlich bis Ende März beim zuständigen Integrationsamt. Ob und in welcher Höhe die Abgabe in deinem Fall anfällt, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen ab.

Wie berechnet man die Schwerbehindertenabgabe?

Die Berechnung richtet sich nach der erreichten Beschäftigungsquote: Bei einer Quote von 3–5 % werden 140 € pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz und Monat fällig, bei 2–3 % sind es 245 € und bei unter 2 % 360 € (Stand 2025). Die jährliche Abgabe ergibt sich aus dem Monatsbetrag multipliziert mit der Anzahl unbesetzter Pflichtplätze und 12 Monaten.

Welche Mitarbeiter zählen bei der Schwerbehindertenabgabe?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie gleichgestellte Personen mit einem GdB ab 20 zählen für die Beschäftigungsquote. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und bestimmte weitere Gruppen werden hingegen nicht berücksichtigt.

Werden Minijobber bei der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigt?

Nein. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) zählen weder als Pflichtarbeitsplätze noch als besetzte Stellen bei der Berechnung der Schwerbehindertenabgabe. Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse fließen in die Berechnung ein.

Was bedeutet GdB 20 für Arbeitgeber?

Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung ab 20 können beim Arbeitsamt eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Nach erfolgter Gleichstellung zählen sie für die Beschäftigungsquote des Arbeitgebers. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden aktiv über diese Möglichkeit informieren – das kann helfen, die eigene Pflichtquote zu verbessern.

Wie kann Werky Unternehmen im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenabgabe unterstützen?

Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten (WfbM), die sich im Unternehmensalltag nutzen lassen: Bürobedarf, Ausstattung, Geschenke oder Projekte. Viele Produkte weisen die anteilige Ausgleichsabgabe direkt auf der Rechnung aus. Du kaufst direkt bei Werkstätten oder fragst Spezialanfertigungen an.

Ist das eine rechtliche Beratung?

Nein. Diese Seite erklärt Hintergründe zur Schwerbehindertenabgabe und zeigt praktische Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Werkstätten. Für rechtliche Details und Einzelfallprüfungen nutze bitte interne Fachstellen, das Integrationsamt oder rechtliche Beratung.

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