Für Unternehmen: Du suchst Produkte oder Aufträge aus Werkstätten (WfbM) für Teams, Büro oder Projekte und möchtest dabei auch die Ausgleichsabgabe sinnvoll berücksichtigen?
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Eine Behindertenwerkstatt oder „Förderwerkstatt“ versteht sich als gemeinnütziger Dienstleister. Die Organisationen dienen sowohl der Rehabilitation als auch der Integration von Menschen mit Behinderung. Werkstätten haben die Aufgabe, Menschen mit Handicap durch vielfältige Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Vorläufer solcher Institutionen gab es bereits vor dem Ersten Weltkrieg. Die früher gebräuchlichen Bezeichnungen „Beschützende Anstalten“ oder „Geschützte Werkstätten“ deuten auf die damals vorherrschende Meinung hin, Menschen mit Behinderung müssten vor der „rauen Wirklichkeit der Wirtschaft“ bewahrt werden. Die Einstellung dazu änderte sich in den letzten Jahren zunehmend und das Ziel der Inklusion rückte in den Vordergrund.
Werkstätten fördern Menschen mit Behinderung und bieten ihnen Bildung und Arbeit, denn auch heute haben viele aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung kaum eine Chance, eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. In einer Werkstatt können sie am Arbeitsleben teilhaben, sind unabhängiger und gewinnen mehr Selbstvertrauen. Werkstätten für behinderte Menschen, kurz WfbM, bieten beispielsweise im Projekt „Soziale Manufakturen“ nachhaltige, lokale und von ihren Mitarbeitenden liebevoll handgemachte Produkte an.
Im zugehörigen Internetshop oder auf Märkten erwerben Interessierte Artikel wie Konfitüren, Tees oder spezielle Essige. Wer als Unternehmen gezielt zusammenarbeiten möchte, findet bei Werky passende Wege: Auftragsarbeiten für Projekte und Serien sowie Spezialanfertigungen mit Logo, Gravur oder individuellen Maßen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) definiert eine Behindertenwerkstatt als Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, die aufgrund ihrer Einschränkung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem regulären Stellenmarkt tätig sein können. Sie erbringt damit eine Eingliederungsleistung. Werkstätten sollen einen gewissen Chancenausgleich für ihre Beschäftigten gegenüber Mitbewerbern ohne Behinderung schaffen. Ziel ist es, die Leistung und Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderung zu erhalten, zu entwickeln und zu erhöhen sowie die Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Eine WfbM stellt keinen gewinnorientierten Betrieb dar, sondern eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation. Nicht der Umsatz steht im Vordergrund, sondern die Unterstützung und Integration der Mitarbeitenden. Diese entwickeln sich in einem barrierefreien Umfeld persönlich wie beruflich weiter. Um die Anforderungen zu erfüllen, muss eine Werkstatt neben einem breiten Angebot an Arbeitsplätzen über geeignetes Personal verfügen. Der „Begleitende Dienst“ unterstützt die körperliche Gesundheit und das seelische Wohlbefinden der Beschäftigten, etwa durch Ärztinnen und Ärzte, Sozialarbeit, Ergo- oder Psychotherapie.
WfbM gelten als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Eingliederung. Daher werden sie durch Rehabilitationsträger finanziert (Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX). Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich kommen je nach Fall unter anderem Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger oder Rentenversicherung in Frage. Einen großen Beitrag erwirtschaften Werkstätten allerdings selbst, etwa durch den Verkauf hergestellter Produkte und erbrachter Dienstleistungen. Der wirtschaftliche Erfolg kann über die Erhöhung der Arbeitsentgelte auch den Beschäftigten zugutekommen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) nennt für 2018 folgende Zahlen: In 683 Hauptwerkstätten und 2.884 Betriebsstätten arbeiteten zu diesem Zeitpunkt 312.389 Beschäftigte. Rund 75 Prozent der in den Einrichtungen tätigen Menschen gelten als geistig behindert.
Aufnahmevoraussetzungen sind unter anderem der Nachweis einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit. Vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen, in den letzten Jahren jedoch auch zunehmend mit einer oder mehreren psychischen Behinderungen, machen einen großen Teil der Beschäftigten aus. Als weiteres Kriterium ist ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit vorgesehen; der Pflegeaufwand muss sich in Grenzen halten.
Als bundesweite Interessenvertretung der WfbM agiert die 1975 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM). Über 90 Prozent aller deutschen Werkstätten sind dort organisiert. Zu den bundesweit größten Trägern zählen insbesondere:
Daneben bieten auf regionaler Ebene zahlreiche kleinere Häuser und Organisationen ihre Dienste an, etwa Regens Wagner, Jura-Werkstätten sowie verschiedene Häuser der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
So verschieden wie die beschäftigten Menschen, so breit ist die Palette der Arbeitsbereiche und Produkte. Das Sortiment umfasst beispielsweise:
Mehrere Werkstätten betreiben eigene Landwirtschaft und Viehzucht. Lebensmittel verkaufen sie teils in eigenen Läden oder auf Wochenmärkten. Zudem übernehmen Werkstätten Lohn- und Auftragsarbeiten: Sie fertigen und versenden beispielsweise bedruckte Kugelschreiber, Stoffbeutel, Notizbücher oder übernehmen Sortier-, Verpackungs- und Versandtätigkeiten. Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung spielen eine immer größere Rolle: Upcycling liegt im Trend, etwa bei der Aufarbeitung von Fahrrädern oder Paletten.
Neben klassischen Erzeugnissen entstehen bemerkenswerte Eigenprodukte und Design mit Charakter. Dazu gehören handgefertigte Massivholzmöbel, „mitwachsendes“ Kindermobiliar, ausgesuchtes Holzspielzeug und Gesellschaftsspiele. Qualitätsprüfungen achten bei Farben und Oberflächen auf geeignete, möglichst schadstoffarme Materialien. Auch Dekoartikel, Kerzen und handgemachte Seifen sind in vielen Varianten erhältlich.
Bewusste Konsumentinnen und Konsumenten legen zunehmend Wert auf faire Herstellungsbedingungen und regionale Herkunft. Werkstätten erfüllen diese Anforderungen mit Produkten und Dienstleistungen. Kundinnen und Kunden erhalten hohe Qualität und Handgemachtes aus Deutschland und unterstützen gleichzeitig die Arbeit von Menschen mit Behinderung.
Die Werkstätten ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Durch geregelte Abläufe, konkrete Aufgaben und Vergütung gewinnen viele Beschäftigte an Selbstwertgefühl. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Einrichtungen durch bewusste Kaufentscheidungen stärken.
Die Ausgleichsabgabe betrifft Unternehmen, die gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht vollständig erfüllen. Viele Verantwortliche suchen nach sinnvollen Möglichkeiten, zusätzlich Wirkung zu erzielen. Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), direkt von sozialen Werkstätten, transparent und alltagstauglich für Unternehmen, Teams und Organisationen.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für Arbeitgeber, wenn vorgeschriebene Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt werden. Das Ziel ist es, Anreize zu schaffen und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu finanzieren. Viele Unternehmen möchten zusätzlich konkrete Wirkung erzielen, zum Beispiel über Zusammenarbeit mit sozialen Werkstätten.
Wenn du bei Werky einkaufst, bestellst du direkt bei der jeweiligen Werkstatt (WfbM). Du erhältst von der Werkstatt eine Rechnung. Soweit zutreffend, weist diese Rechnung die anteilige Ausgleichsabgabe aus. Diese Angabe kannst du für deine interne Berücksichtigung der Ausgleichsabgabe nutzen.
Bei vielen Produkten siehst du die Höhe der Ausgleichsabgabe bereits direkt unter dem Produktpreis, zum Beispiel: „Ausgleichsabgabe: 12,82 €“.
Werky ist ein Marktplatz, auf dem ausschließlich Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) verkaufen. Du kaufst direkt bei der jeweiligen Werkstatt. Bestellst du bei mehreren Werkstätten, können mehrere Pakete ankommen, da jede Werkstatt selbst versendet.
Wenn du ein Projekt planst oder größere Mengen brauchst, sind Spezialanfertigungen oft der beste Weg: Du bekommst Produkte, die exakt zu deinem Zweck passen, zum Beispiel personalisiert, mit Logo, in passenden Maßen oder als Set. Viele Werkstätten können wiederkehrende Bedarfe zuverlässig umsetzen.
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Diese Seite gibt einen Überblick und zeigt sinnvolle Wege der Zusammenarbeit mit Werkstätten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, wie die Regelungen in deinem konkreten Fall gelten, kläre Details bitte mit deiner internen Fachstelle oder rechtlicher Beratung.
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bietet Menschen mit Behinderung passende Arbeitsplätze, Qualifizierung und begleitende Unterstützung.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe für Arbeitgeber, wenn vorgeschriebene Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt werden. Sie dient dazu, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu finanzieren.
Bei Werky findest du Produkte und Aufträge aus Werkstätten (WfbM), die sich im Unternehmensalltag nutzen lassen, z. B. Bürobedarf, Ausstattung, Geschenke oder Projekte. Du kaufst direkt bei Werkstätten oder startest eine Auftragsarbeit bzw. fragst eine Spezialanfertigung an.
Ja. Viele Werkstätten können größere Mengen, Serien und personalisierte Projekte umsetzen, z. B. mit Logo, Gravur oder individuellen Maßen. Starte hier: Spezialanfertigung anfragen.
Jede Werkstatt versendet selbst. Wenn du bei mehreren Werkstätten bestellst, können mehrere Pakete ankommen. Das sorgt dafür, dass der Verkauf transparent direkt bei den Werkstätten bleibt.
Nein. Diese Seite erklärt Hintergründe und zeigt praktische Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Werkstätten. Für rechtliche Details nutze bitte interne Fachstellen oder rechtliche Beratung.